Unfall rechtzeitig beim Versicherer melden
05.10.09 (Unfallversicherung)
Wer seiner Unfallversicherung einen Unfall mit offensichtlichen Gesundheitsfolgen nicht innerhalb der vertraglich geforderten Frist meldet, riskiert seinen Anspruch auf Versicherungsleistungen – das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az. 20 U 167/07). Ein Mann hatte seine Unfallversicherung erst 11 Monate später informiert, nachdem er sich bei einem Unfall erheblich an der Halswirbelsäule verletzt hatte – [...]